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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2012 - L 4 KR 587/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,124170
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2012 - L 4 KR 587/11 B ER (https://dejure.org/2012,124170)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.01.2012 - L 4 KR 587/11 B ER (https://dejure.org/2012,124170)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - L 4 KR 587/11 B ER (https://dejure.org/2012,124170)
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  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2012 - L 4 KR 587/11
    Ausreichend ist bereits ein faktisches Arbeitsverhältnis (Bundessozialgericht, Urteil vom 10. August 2000 - B 12 KR 21/98 R).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2012 - L 4 KR 587/11
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2012 - L 4 KR 587/11
    Eine im Widerspruch zu ursprünglich getroffenen Vereinbarungen stehende tatsächliche Beziehung und die sich hieraus ergebende Schlussfolgerung auf die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehung gehen der nur formellen Vereinbarung vor (vgl. insgesamt: Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R; Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 7 SGB IV Rn 75a mwN).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2012 - L 4 KR 587/11
    Auch bei eingesetzten Propagandisten ist vor diesem Hintergrund die Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder als selbstständiger Unternehmer nach dem Gesamtbild des beruflichen Einsatzes zu beurteilen, wobei insbesondere z.B. zu berücksichtigen sind der Inhalt der getroffenen Vereinbarungen, die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit, die etwaige Ungewissheit und Beeinflussbarkeit des Erfolgs des Arbeitseinsatzes unter Berücksichtigung etwaiger Provisionsabreden, Art und Umfang von Zeitvorgaben und Anwesenheitspflichten sowie von etwaigen Weisungen, Regelungen für Verhinderungsfälle, Fehlbestandshaftungen, Einstellungsrechte und weitere Tätigkeiten für andere Firmen (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2006 - L 12 AL 124/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2012 - L 4 KR 587/11
    Sind die Erfolgsaussichten nicht in dieser Weise abschätzbar, so hat eine allgemeine Interessenabwägung hinsichtlich der Folgen für die jeweiligen Beteiligten bei der Aufrechterhaltung der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehung zu erfolgen (vgl. dazu umfassend: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Juli 2006 - L 12 AL 124/06 ER; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86 b Rn 12 ff).
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